Wieder­verkäufer

Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft

Zum 1. September 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) eingeführt worden.

Wir sind Wiederverkäufer gemäß § 3g UStG. Wir sind Versorger im Sinne des §1a StromStV. Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der Energy2market GmbH stellen wir Ihnen gerne das Formular des Finanzamtes zur Einsicht via Download zur Verfügung: Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und / oder Elektrizität.

Den genauen Wortlaut der Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) finden die auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen.