Biomassepaket genehmigt – Oktober-Ausschreibung startet nach neuen Regeln

Ausgangslage

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 27. August 2025 die Ausschreibung für Biomasseanlagen eröffnet. Grundlage sind nun doch die Regelns des  Biomassepakets 2025, das durch die EU-Kommission am 18. September 2025 genehmigt wurde.

Teilnahmebedingungen für Betreiber:innen

Wer bieten möchte, muss einige Vorgaben beachten:

  • Gebotstermin: 1. Oktober 2025, Abgabe bis 24 Uhr in Bonn.
  • Volumen: 813 MW
  • Meldepflicht: Genehmigungen müssen bis spätestens 3. September erteilt und im Marktstammdatenregister eingetragen sein. Auch bestehende Biomasseanlagen müssen bis zu dieser Frist im MaStR eingetragen sein. Für Anlagen, die Ende 2025 aus der EEG-Förderung fallen würden, an der Ausschreibung aber z.B. auf Grund fehlender Genehmigungen nicht teilnehmen können, versucht der Fachverband, das Ministerium von einer Ad-Hoc Übergangslösung zu überzeugen.
  • Höchstwerte: 19,43 ct/kWh (Neuanlagen), 19,83 ct/kWh (Bestandsanlagen).
  • Formalien: Nur die aktuellen Formulare der BNetzA verwenden. Handschriftliche oder alte Versionen führen zum Ausschluss.

EEG 2023 vs. Biomassepaket 2025 – die Unterschiede

Die beiden Regelwerke unterscheiden sich in einigen zentralen Punkten, die für Betreiber:innen entscheidend sind:

  • Flexibilisierung: Im EEG 2023 liegt der Zuschlag für flexible Leistung bei 65 €/kW. Im Biomassepaket steigt er auf 100 €/kW – ein spürbarer Unterschied, der Investitionen in Flexibilisierung deutlich attraktiver macht.
  • Förderdauer: Bestandsanlagen erhalten im EEG 2023 nur 10 Jahre Anschlussförderung, im Biomassepaket dagegen 12 Jahre – zwei zusätzliche Jahre Planungssicherheit.
  • Bemessungsgrundlage: Das EEG 2023 begrenzt die vergütungsfähige Strommenge pauschal (45 % der installierten Leistung). Das Biomassepaket führt ein neues Betriebsviertelstunden-System ein, das genauer anreizt, aber auch komplexer und insbesondere für die VNB Neuland ist.
  • Zuschlagsverfahren: Im EEG 2023 wird zwischen Neu- und Bestandsanlagen unterschieden. Das Biomassepaket privilegiert zusätzlich Anlagen, die an ein Wärmenetz angeschlossen sind – ein klarer Vorteil für KWK-Standorte.
  • Vergütung bei niedrigen Preisen: Während im EEG 2023 nur bei negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung gezahlt wird (ab 100 kW), gilt im Biomassepaket bereits eine Grenze bei ≤ 2 ct/kWh – unabhängig von der Anlagengröße.
  • Volumen: Die Ausschreibung nach EEG 2023 umfasst im Oktober ca. 363 MW. Mit Biomassepaket könnte das Volumen auf rund 813 MW steigen – fast eine Verdoppelung der Zuschlagschancen.

 

Thema EEG 2023 Biomassepaket 2025 Bedeutung für Betreiber
Flexzuschlag 65 €/kW (bzw. 50 €/kW für schon geförderte Leistung) 100 €/kW (bzw. 50 €/kW) Flexibilisierung wird deutlich attraktiver.
Anschlussförderung 10 Jahre 12 Jahre Zwei Jahre längere Sicherheit für Bestandsanlagen.
Bemessung 45 % der installierten Leistung Betriebsviertelstunden-System Präziser, aber komplexer.
Maisdeckel 30 % 30 % Keine Änderung.
Vergütung bei Niedrig-/Negativpreisen Keine Vergütung bei negativen Preisen (ab 100 kW) Keine Vergütung bei ≤ 2 ct/kWh (alle Größen) Strengere Grenze, mehr Risiko.
Zuschlagsverfahren Trennung Neu-/Bestandsanlagen Vorrang für Wärmenetze (≥ 2 Gebäude, ≥ 300 kW thermisch) Bessere Chancen für KWK-Standorte.
Teilnahmehürde Restlaufzeit < 8 Jahre (IBN ≤ 2012) < 5 Jahre (IBN ≤ 2009) Fokus stärker auf ältere Anlagen.
Wechselfenster 5 Jahre 3,5 Jahre Engerer Korridor für Realisierung von Überbauung.
Ausschreibungsvolumen ca. 363 MW ca. 813 MW Deutlich höhere Zuschlagschancen.

Fazit – e2m als Partner

Die neuen Regeln des Biomassepakets 2025 bieten mehr Volumen und höhere Zuschüsse – aber auch neue Anforderungen für Betreiber. Für Betreiber:innen ist das eine Herausforderung – aber auch eine Chance.

e2m steht seinen Kund:innen in dieser Situation zur Seite. Wenn Sie Ihre Gebotsstrategie für die Oktober-Ausschreibung schärfen möchten, stehen wir Ihnen als Partner zur Seite – von der Analyse bis zur Vermarktung.

Mögliche Strategien für Betreiber

In unserem Webinar vom 18.09.2025 haben wir kurz vor der Genehmigung des Biomassepakets EEG 2023 und Biomassepaket 2025 im Detail gegenüber gestellt und konkrete Handlungsempfehlungen für Betreiber:innen gegeben.

Hier stellen wir Ihnen die Webinar-Aufzeichnung und die Präsentationsfolien zum Download bereit:

👉 Zu den Materialien

 

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Anne Walter

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