Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 27. August 2025 die Ausschreibung für Biomasseanlagen eröffnet. Grundlage sind die alten Regeln des EEG 2023, weil das Biomassepaket 2025 noch nicht von der EU-Kommission genehmigt wurde.
Das Problem: Erst mit der beihilferechtlichen Genehmigung durch Brüssel können die neuen Vorgaben angewandt werden. Auch wenn das BMWE beteuert, dass es keine inhaltlichen Hürden mehr gibt und die Genehmigung nur noch eine Formalität und Frage von wenigen Tagen ist, bleibt ein Restrisiko, ob diese rechtzeitig bis zum 30. September erfolgt. Damit bleibt offen, ob die Zuschläge im Oktober nach dem EEG 2023 oder schon nach den verbesserten Bedingungen des Biomassepakets erteilt werden.
Teilnahmebedingungen für Betreiber
Wer bieten möchte, muss einige Vorgaben beachten:
Die Unsicherheit über die EU-Genehmigung zwingt Betreiber in eine schwierige Entscheidung:
Die beiden Regelwerke unterscheiden sich in einigen zentralen Punkten, die für Betreiber entscheidend sind:
Thema | EEG 2023 | Biomassepaket 2025 | Bedeutung für Betreiber |
Flexzuschlag | 65 €/kW (bzw. 50 €/kW für schon geförderte Leistung) | 100 €/kW (bzw. 50 €/kW) | Flexibilisierung wird deutlich attraktiver. |
Anschlussförderung | 10 Jahre | 12 Jahre | Zwei Jahre längere Sicherheit für Bestandsanlagen. |
Bemessung | 45 % der installierten Leistung | Betriebsviertelstunden-System | Präziser, aber komplexer. |
Maisdeckel | 30 % | 30 % | Keine Änderung. |
Vergütung bei Niedrig-/Negativpreisen | Keine Vergütung bei negativen Preisen (ab 100 kW) | Keine Vergütung bei ≤ 2 ct/kWh (alle Größen) | Strengere Grenze, mehr Risiko. |
Zuschlagsverfahren | Trennung Neu-/Bestandsanlagen | Vorrang für Wärmenetze (≥ 2 Gebäude, ≥ 300 kW thermisch) | Bessere Chancen für KWK-Standorte. |
Teilnahmehürde Restlaufzeit | < 8 Jahre (IBN ≤ 2012) | < 5 Jahre (IBN ≤ 2009) | Fokus stärker auf ältere Anlagen. |
Wechselfenster | 5 Jahre | 3,5 Jahre | Engerer Korridor für Realisierung von Überbauung. |
Ausschreibungsvolumen | ca. 363 MW | ca. 813 MW | Deutlich höhere Zuschlagschancen. |
Die Ausschreibung im Oktober startet mit begrenztem Volumen und unklaren Spielregeln. Für Betreiber ist das eine Herausforderung – aber auch eine Chance, wenn das Biomassepaket rechtzeitig greift.
e2m steht seinen Kunden in dieser Situation zur Seite. Wir verfolgen die Entwicklungen eng, bereiten die relevanten Informationen verständlich auf und geben Orientierung, welche Auswirkungen die verschiedenen Szenarien haben können. So schaffen wir die Grundlage, damit Betreiber ihre Anlagen auch unter veränderten Bedingungen wirtschaftlich ausrichten können.
In unserem Webinar erläutern wir die aktuellen Rahmenbedingungen, stellen EEG 2023 und Biomassepaket 2025 im Detail gegenüber und geben konkrete Handlungsempfehlungen für Betreiber.
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 27. August 2025 die Ausschreibung für Biomasseanlagen eröffnet. Grundlage sind die alten Regeln des EEG 2023, weil das Biomassepaket 2025 noch nicht von der EU-Kommission genehmigt wurde. Das Problem: Erst mit der beihilferechtlichen Genehmigung durch Brüssel können die neuen Vorgaben angewandt werden.
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